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   BFH, 29.07.1999 - III B 37/99   

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https://dejure.org/1999,10008
BFH, 29.07.1999 - III B 37/99 (https://dejure.org/1999,10008)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1999 - III B 37/99 (https://dejure.org/1999,10008)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1999 - III B 37/99 (https://dejure.org/1999,10008)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungsanforderungen - Klärungsbedürftigkeit - Gleichgeschlechtlicher Lebenspartner - Unterhaltsleistungen - Versagung der Aufenthaltsgenehmigung - Zwangsläufige Aufwendungen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.02.1996 - VIII B 1/95

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 29.07.1999 - III B 37/99
    Die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert u.a. auch eine Auseinandersetzung mit den zu dieser Frage in der Rechtsprechung, im Schrifttum und ggf. von der Verwaltung vertretenen Auffassungen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 1996 VIII B 1/95, BFH/NV 1996, 617, m.w.N.).
  • BFH, 23.01.1995 - X B 155/94

    Anforderungen an die Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 29.07.1999 - III B 37/99
    Liegen zu einer Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Urteile sowie Literaturmeinungen vor, ist die grundsätzliche Bedeutung einer Sache nur dann hinreichend dargelegt, wenn der Beschwerdeführer auch vorträgt, weshalb seiner Ansicht nach diese Rechtsprechung bisher keine Klärung gebracht hat (s. z.B. BFH-Beschluß vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708).
  • BFH, 18.05.1994 - II B 29/94

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BFH, 29.07.1999 - III B 37/99
    Solche Ausführungen reichen zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht aus (BFH-Beschluß vom 18. Mai 1994 II B 29/94, BFH/NV 1995, 125).
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